Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 die Regelung zum Paragraphen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) außer Kraft gesetzt. Bisher durften nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) des TÜV (alte Bundesländer) und in den neuen Bundesländern nur deren …
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